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Unsere aktuellen Coronaschutzmaßnahmen ab 19.03.

Aufgrund der aktuellen Coronaschutzverordnung NRW gilt ab dem 04.03.22 die 3G Regel für euren Kinoaufenthalt.
Heißt: Ab Freitag, 04.03.22 gilt auch bei uns die "3G-Regel", das bedeutet, dass wir unseren Kunden ab dem 18. Lebensjahr nur noch "(vollständig) geimpft" oder "genesen" oder " getestet" Zutritt gestatten dürfen.
Dementsprechend sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich dem 17. Lebensjahr von der Regelung ausgenommen.
Bitte zeigen Sie unaufgefordert einen der folgenden Nachweise vor:
- GENESEN – Nachweis über Covid-19-Genesung (diese muss mindestens 28 Tage zurückliegen. Sollte Dein positives Testergebnis länger als 6 Monate zurückliegen, musst Du zusätzlich Deinen offiziellen Impfnachweis bzw. Impfpass mitbringen oder den digitalen Impfnachweis mit einer entsprechenden App vorzeigen. Der Impfnachweis muss älter als 14 Tage sein)
- GEIMPFT – offizieller Nachweis über die vollständige Covid-19-Impfung. Es muss der original Impfpass vorgelegt werden (keine Kopie) oder der digitale Impfnachweis mit einer entsprechenden App (z. B. CovPass oder Luca). Der vollständige Impfnachweis muss älter als 14 Tage sein.
- GETESTET - ein offizieller Testnachweis eines anerkannten Testzentrums, nicht älter als 24 Std.
Alle Nachweise gelten nur in Verbindung mit einem Ausweisdokument.
Des weiteren gilt:
- Maskenpflicht im gesamten Gebäude
- Abstand im Kassen- und Foyerbereich einhalten
- Hände desinfizieren
Hinweis:
Tickets können normal an der Tageskasse sowie Online erworben werden. Unsere Snacktheke ist ebenfalls geöffnet, Snacks können am Platz verzehrt werden
Vielen Dank für ihr Verständnis